Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser uneingeschränktes Eigentum!
Wir liefern grundsätzlich, wenn nicht anders vereinbart, per Nachnahme bzw. Vorauskasse.
Mahnkosten werden pro Mahnung mit 5,– Euro netto berechnet. Ab der zweiten Mahnung werden Zinsen (ab Rechnungsstellung) berechnet.
Erhaltene Ware ist sofort auf Vollständigkeit und Beschädigung zu prüfen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
Unser Kunde trägt das Transportrisiko ab unserem Lager bzw. dem Lager unseres Vorlieferanten, wenn die Lieferung ab dort erfolgt.
Bei Druckaufträgen bzw. Herstellung von Verpackungen ist eine Mehr- oder Minderlieferung von 10 % unsererseits zulässig. Beanstandungen bezüglich Farben und speziellen Materialien werden nur anerkannt, wenn zum Zeitpunkt der Auftragserteilung Farb- bzw. Materialmuster bei uns vorlagen oder diese unverwechselbar beschrieben wurden (HKS-, Pantone-, RAL-Farbwerte usw.)!
Korrekturabzüge werden nur dann zugesandt, wenn dieses ausdrücklich schriftlich verlangt bzw. festgelegt wurde.
Wir duplizieren im Kundenauftrag angelieferte Daten. Urheberrechtliche Belange sind allein Sache unserer Kunden. Wir kopieren Daten und Programme 1:1. Eine Umsetzung bzw. Umwandlung erfolgt nur durch schriftlichen Auftrag unseres Kunden. Eine Prüfung der Mastermedien auf eventuell vorhandene Viren oder Rechte Dritter liegt nicht in unserer Verantwortung!
Wir haften für alle Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind und ersetzen das schadhafte Material. Weitergehende Ansprüche sind vom Ersatz ausgeschlossen (zum Beispiel: Erstellungskosten von Filmen, Frachten, Konventionalstrafen usw.). Wir bewahren alle Daten, Filme, Stanzen und Vorlagen ein Jahr lang auf, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Alle Angebote sind freibleibend, wenn nicht ausdrücklich schriftlich anders festgelegt bzw. bestätigt.
Alle in unseren Angeboten und Preislisten genannten Preise verstehen sich zuzüglich der ges. MwSt., der Fracht und Verpackung.
Preisänderungen, Lieferfähigkeit und Irrtümer vorbehalten.
Sollte eine der vorgenannten Klauseln aus irgendeinem Grund ungültig sein, gilt der Rest dennoch sinngemäß.
Gerichtsstand ist Hamburg Wandsbek.
Aufbewahrungsfristen für Rechnungen:
Ist die Leistung für den untemehmerischen Bereich des Rechnungsempfängers erbracht worden, muss die Rechnung zehn Jahre aufbewahrt werden. ln anderen Fällen beträgt die Aufbewahrungsfrist zwei Jahre. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ( § 14 Abs. 1 UStG) ausgestellt worden ist (§ 14bAbs. 1 UStG). Die Verletzung der Aufbewahrungsfrist kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden(§ 26 a UStG).